By Otto Mainzer
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer ebook records mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Read Online or Download Gleichheit vor dem Gesetz Gerechtigkeit und Recht: Entwickelt an der Frage: Welche Gewalten Bindet der Gleichheitssatz in Art. 109 I RV? PDF
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Ist das nicht seltsam? Legt nicht LEIBHOLZ in das durch "vor" bezogene Hauptwort "Gesetz", was er aus dem "Wörtchen vor" herauszuholen behauptet 7 - Ein Anschein von Sinn wird durch den Satz - wenn überhaupt nur dadurch erweckt, daß LEIBHOLZ die auf ganz anderen Gründen als dem "Wörtchen vor" beruhende, in ihrer Allgemeinheit gar nicht bestrittene Vorstellung von der Bindung des Gesetzgebers durch die Verfassung ausspielt, während die Bindung durch Art. 109 I gerade in Frage steht. Die ältere Lehre dagegen hat das "Wörtchen vor" nicht isoliert, wie ALDAG (8) meint, sondern immer nur in seiner Verbindung mit dem bildlich bezogenen Gegenstand bewertet.
Unt. in beiden Bedeutungen zu~leich, 356, Z. 1-21 "Gleichheit"= "absolute Gleichheit", dann z. 4 v. unt. ). - Welche Folgen diese Begriffsvertauschung bei v. JHERING gehabt hat, geht uns nichts an. Aber man hat bereits erkannt, daß mit dem verborgenen Wechsel der im Gedankenbau einem Worte zugedachten Der Begriff der Gleichheit. 25 Daß solche absoluten Gleichstellungen oder Gleichheitsurteile im Leben nicht häufig vorkommen, daß sie vom Standpunkte der Naturwissenschaft anfechtbar sind, darf über den Sinn des Ausdrucks Gleichheit nicht täuschen.
Die gleiche unbewußte Vertauschung des Begriffes Gesetz mit dem Begriffe Gesetzentwurf unter Beibehaltung des Wortes Gesetz ist z. B. SKY (Staatsrl. 3, 29) der These: "alle Deutschen sollen vor dem Gesetze gleich sein" ohne weiteres entnimmt: "das Gesetz hat keinen Unterschied zwischen ihnen zu machen",- sie ist die eigentliche Quelle aller Scheingründefür eine in Art. 109 I "zu sehende" Forderung an den "Gesetzgeber". Mit der Entdeckung des Wortmißbrauchs bricht die auf ihm gebaute Argumentation zusammen!