By Ronald Kandelhard

Häufig werden Vermieter mit dem Wunsch des Mieters konfrontiert, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Gesetzlich geregelt und in der Praxis weitgehend geklärt ist die Rechtslage, wenn der Wunsch des Mieters auf einer Vertragsverletzung des Vermieters beruht. Die Rechtslage ist jedoch nur in Randbereichen kodifiziert, wenn der Mieter den Vertrag vorzeitig beenden möchte, weil sich sein Bedarf an der Mietsache geändert hat. Eine solche Bedarfsänderung kann bei dem Wohnraummieter durch Familienzuwachs, berufliche Versetzung oder dem Erwerb eines Eigenheimes ausgelöst werden; bei dem Gewerberaummieter etwa durch den Verkauf des Unternehmens oder veränderte Standortpräferenzen. Systematisch untersucht das Buch sämtliche Rechtsinstitute, die es dem Mieter bei einer Bedarfsänderung ermöglichen, den Vertrag vorzeitig zu beenden, insbesondere Ersatzmieterstellung und Untervermietung. Ebenso werden die Auswirkungen von Bedarfsänderungen des Gewerberaummieters durch Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkauf und Umwandlung analysiert.

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Ostdeutsche Jugendliche: Vom DDR-Bürger zum Bundesbürger

Nach den Forschungsbefunden des ZAROF seit 1990 haben Berufswahl und Erwerbstatigkeit fur ostdeutsche Jugendliche bei der Konzeptionierung ihres zukunftigen Lebens eine zentrale Bedeutung. Uberwiegend, jedoch unsiche rer, binden sie auch personlich-familiale Lebensvorstellungen darin ein, und nicht selten orientieren sie sich zudem an beruflichen Lebenserfahrungen und Wegen der Eltern.

Die Anpassung des technisch-organisatorischen Bereichs von Kreditinstituten: Ein Beitrag zu einer allgemeinen Theorie des Bankbetriebes

Von den beiden groBen Bereichen bankbetrieblicher Leistungs erstellung, dem finanziellen oder Wertleistungsbereich und dem technisch-organisatorischen oder Stuckleistungsbereich, zieht der letztere mehr und mehr das Interesse von Wissenschaft und Praxis auf sich. Das hat verschiedene Grunde. Einmal hat sich seit der Auf hebung der Zinsbindung und infolge der fortschreitenden Anglei chung des Leistungsangebots der groBen Bankengruppen der Kon ditionenwettbewerb und damit der Druck auf die Zinsspanne ver starkt.

Verkäufer-Training: Ein Beitrag zur Verkaufspädagogik

Ob ein Kunde kauft oder nicht kauft, was once er kauft, wieviel er kauft und auch wo er kauft, das hangt wesentlich mit ab von der (guten oder schlechten) Bedienung. Der Verkaufer ist additionally eine Hauptstiitze jedes Einzelhandelsgeschiiftes. Er ist aber gleichzeitig auch eine wich tige Figur in der Absatz-und Verkaufsorganisation der Konsumgiiter herstellenden Unternehmen, namentlich solcher, die ihre Erzeugnisse in eigenen Filialen zum Verkauf bringen.

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1m fibrigen ist auf das Telos des § 552 S. 3 zurUckzukommen. Hierzu findet sich in der Regel der Hinweis, da6 die Anrechnungsvorschriften des § 552 von der Grundidee gepdlgt seien, da6 der Vermieter trotz persOnlicher Verhinderung des Mieters erhalte, was er ohne sie erhalten Mtte, aber daraus auch keine unberechtigten Vorteile erlangen solleHO • Dies trim uneingeschr:mkt jedoch nur auf § 552 S. 2 ZU81. Satz 3 geht darUber, wie die Diskussion urn die Haftung auf die Differenz zeigt, aber hinaus.

Wenn llberhaupt, kann ein Katalysator die ErsatzmieterstelIung sein (siehe sogleich zu Fn. 158), auch vor dem Hintergrund der hier noch zu entwickelnden Auffassung wird sich das Bed1lrfnis fi1r die Ausdehnung des § 570 erledigen. 147Insoweit zutreffend Paschke, S. 408, m. w. Nachw. 148Mit Recht hat die 2. Kommission daher auch den Antrag abgelehnt, daB jedem Mieter ein auBerordentliches Kllndigungsrecht zustehen solIe, wenn er unverschuldet an dem Gebrauch der Wohnung gehindert ist, siehe bei JakobS/Schubert, IT, S.

So betont das BAG Beweisschwierigkeiten bei der Rohe des anderweitigen Erwerbs'08 . Diese lassen sichjedoch im Mietrecht besser im Rahmen der Beweislast beriicksichtigen als in einem teuren und schwerflilligen Auskunftsverfahren '09 . Wie soeben dargelegt, ist im Mietrecht der Vermieter fUr den Wert des anderweitigen Erwerbs immer beweispflichtig. Anders als dem Arbeitgeber kann und braucht dem Mieter ein Auskunftsanspruch daher nicht zugesprochen werden. 9. Die Kosten der Weiterverwertung durch den Vermieter Die Kosten einer Weiterverwertung110 hat der Mieter nicht zu tragen.

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