By Jack Wahl (auth.)
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Angibt. In ihrem Aufbau sind die Preisbestimmungsgleichungen identisch mit den entsprechenden Risikopräferenzbedingungen. B. f~(z), nM 1 und CMz (z=1,2, ... ,Z). Der Gleichgewichtspreis eines zVA ergibt sich, indem das im Marktgleichgewicht erwartete zustandsabhängige "Sicherheitsäquivalent" des betreffenden Anspruchs abgezinst wird mit dem Sicherheitszinssatz des betrachteten Zeitpunktes. Dieses Sicherheitsäquivalent wird bestimmt von dem exogen vorgegebenen Marktbruttokonsum (also einschließlich des 11Mt-Parameters) und von der endogenen (gleichgewichtsabhängigen) Wahrscheinlichkeitsverteilung über die Zustände.
Wie wirken sich nun homogene Erwartungen auf die Preisbestimmungsgleichungen (II-39) und (II-44) aus? B. SÄz = n~(1+k~) in (II-39)]: Die Investoren sind also i n d i ff er e nt z wi s c h e n dem r i s kanten Vermögen s ans pr uc h W~ und e i ne m sicheren Portefeu i 11 e aus zVA, das in jedem Zustand n~ ( 1 +k ~) abwirft. Die zustandsabhängigen SÄ sind unabhängig von der Vermögensverteilung im Zeitpunkt 0 (Allokation des Anfangsvermögens) 1 1 Vgl. hierzu Brennan/Kraus (1978). 46 von den individuellen Charakteristika der Nutzenfunktionen in bezugauf die Parameter pit und nit (i=1,2, ...
B. bei investorenunabhängiger Struktur zukünftiger pt: pi1:pi 2 = p1:p 2 für alle i. • ,Z; s=1,2, ... ,s). Jz) an. Die Interpretation der Gleichgewichtsbedingung (II-44) ist analog derjenigen von (II-39), nur daß jetzt anstelle des Zustands 0 Zustand z gilt. Aus den individuellen Risikopräferenzbedingunge n (II-28) läßt sich nsJz = nzslnz für alles und z ableiten. Im Marktgleichgewicht müssen diese Bedingungen auf der Grundlage der Gleichgewichtspreise für jeden einzelnen Investor gelten und damit auch für die Gesamtheit der Investoren, so daß n;lz = n;s;n;.