By Peter M. Lynen

Das Recht der Kunst und Kultur aller Sparten hat in den letzten Jahren an Umfang, Bedeutung und Vielfalt gewonnen. Dem entspricht die Zunahme kunstrechtlicher Publikationen. Es fehlte aber bislang eine umfassende Gesamtdarstellung, die in shape eines Lehrbuchs Wege durch das „Labyrinth des Kunstrechts“ aufzeigt und in konziser Beschreibung dem – auch nicht juristisch ausgebildeten – Leser hilft, diese selber gehen zu können. Im ersten Band dieses Lehrbuchs wird auf grundlegende Weichenstellungen eingegangen. Diese betreffen einerseits das Verständnis wesentlicher rechtlicher Kategorien, anderseits die Darstellung der „Doppelnatur“ von Kunst als Kulturgut und als Ware. Die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Praxis widmet sich beidem mit unterschiedlichen Systemen der kulturellen Förderung und des Handels mit Kulturgütern. Das Recht behandelt dementsprechend sowohl gewährleistende und garantierende als auch wirtschafts- und handelsbezogene Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgaben und Funktionen der öffentlichen Hand und diejenigen der Kulturwirtschaft werden in diesem Band aufgezeigt und gegenüber gestellt. Rechtliche Kunstdefinitionen, die Kunstfreiheit und die Handlungsformen im Kunstrecht werden erläutert.

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Nach den Forschungsbefunden des ZAROF seit 1990 haben Berufswahl und Erwerbstatigkeit fur ostdeutsche Jugendliche bei der Konzeptionierung ihres zukunftigen Lebens eine zentrale Bedeutung. Uberwiegend, jedoch unsiche rer, binden sie auch personlich-familiale Lebensvorstellungen darin ein, und nicht selten orientieren sie sich zudem an beruflichen Lebenserfahrungen und Wegen der Eltern.

Die Anpassung des technisch-organisatorischen Bereichs von Kreditinstituten: Ein Beitrag zu einer allgemeinen Theorie des Bankbetriebes

Von den beiden groBen Bereichen bankbetrieblicher Leistungs erstellung, dem finanziellen oder Wertleistungsbereich und dem technisch-organisatorischen oder Stuckleistungsbereich, zieht der letztere mehr und mehr das Interesse von Wissenschaft und Praxis auf sich. Das hat verschiedene Grunde. Einmal hat sich seit der Auf hebung der Zinsbindung und infolge der fortschreitenden Anglei chung des Leistungsangebots der groBen Bankengruppen der Kon ditionenwettbewerb und damit der Druck auf die Zinsspanne ver starkt.

Verkäufer-Training: Ein Beitrag zur Verkaufspädagogik

Ob ein Kunde kauft oder nicht kauft, was once er kauft, wieviel er kauft und auch wo er kauft, das hangt wesentlich mit ab von der (guten oder schlechten) Bedienung. Der Verkaufer ist additionally eine Hauptstiitze jedes Einzelhandelsgeschiiftes. Er ist aber gleichzeitig auch eine wich tige Figur in der Absatz-und Verkaufsorganisation der Konsumgiiter herstellenden Unternehmen, namentlich solcher, die ihre Erzeugnisse in eigenen Filialen zum Verkauf bringen.

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B. im Hinblick auf die Urheberpersönlichkeitsrechte einerseits und die Verwertungs- und Nutzungsrechte anderseits). Man kann solche Doppelnaturen auf das Kunstrecht im Allgemei46 47 48 Grundlegend hierzu Stern, Staatsrecht der BRD, Bd. IV/2, vor 116 fI, S. 329 ff. Kulturverfassung und Kulturstaatlichkeit als Rahmen flir die kulturellen Grundrechte, München 2010. Dazu Lynen, Zeit für eine neue Kulturpolitik? NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste, Vortrage K I, Düsseldorf2010, S. 10. Ausführlicher hierzu Lynen, Kunst im Recht, Düsseldorf 1994, S.

Die rege und kontinuierliche Teilnahme unterprofessioneUen - sowohl wissenschaftlichen als auch der beruflichen Weiterbildung dienenden - Zwecken an einschlägigen Veranstaltungen wie dem Heideiberger Kunstrechtstag. 40 § 1 Kunstrecht als Disziplin künstlerischen Verständnisses gestellt und betrachten "Grenzüberschreitungen" als durchaus systemimmanent. Solche Grenzüberschreitungen werden auch vielfach und ergebnisreich vorgenommen: literarisch wirkende Maler und malende Schriftsteller mögen als zu nennende Beispiele genügen.

Der "Kunstrechtler" als möglicher Spezialist" muss über gutes teilgebietsübergreifendes Handwerkszeug und ein tragfähiges Fundament aller drei großen Abteilungen verfügen und in der Lage sein, mit spezialisierten Kollegen anderer juristischer Teilgebiete kundig und ergebnisorientiert umgehen zu können. Dass im Kunstrecht die Literatur der Praktiker und diejenige der Wissenschaftler gelegentlich zu stark voneinander getrennt erscheinen und von der jeweils anderen Seite daher zu wenig zur Kenntnis genommen werden, sei noch als Randerscheinung in diesem Zusammenhang kritisch vermerkt.

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