By Peter Wiedemann
Neue Technologien, deren Risikopotenziale noch im Dunkeln liegen, lösen oftmals Ängste und Befürchtungen aus. Ist das Vorsorgeprinzip geeignet, damit umzugehen? Mit dieser Frage befasst sich das vorliegende Buch. Auf der foundation empirischer Forschung wird gezeigt, dass das vorsorgende Risikomanagement alle ideologischen Sehnsüchte abweisen muss. Erst evidenz-basierte Informations- und Kommunikationsstrategien bieten einen tragfähigen Ansatz, um fatale Fehler zu vermeiden.
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Sie müssen geprüft und im Hinblick auf ihre Aussagekraft beurteilt werden. Denn reine Spekulationen über Gefahren reichen nicht aus, um eine Entscheidung für Vorsorge zu treffen. Es ist ein begründeter Verdacht auf eine Gesundheitsgefahr erforderlich. Wie groß und begründet dieser Verdacht sein muss, um das Vorsorgeprinzip anzuwenden und welche Kriterien zur Beurteilung herangezogen werden können, ist jedoch bislang nicht geklärt. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Welche Art von Evidenz ist zugelassen?
Berücksichtigung des gesamten Wirkungskomplexes, z. B. auch für empfindliche Personengruppen; Schutz für Tiere; Pflanzen und Ökosysteme. Einrichtung von Schutzbereichen mit möglichst niedriger Feldstärke. Keine weiteren Emissionen und Immissionen. Minimierungs- und Optimierungsgebot für alle Geräte und Anlagen. Umkehr der Beweislast analog zum Umwelthaftungsgesetz. Einrichtung eines Rates zur Evaluierung von Umweltrisiken, um das Risikomanagement transparenter zu machen. Einrichtung eines unabhängigen und interdisziplinär besetzten Forschungsrates für weitere Untersuchungsprogramme zu den Auswirkungen von Feldern.
B. Viscusi 1994; Wogalter, DeJoy und Laughterty 1999). Obwohl also eine Produktkennzeichnung über potenzielle Risiken im Hinblick auf eine informierte Entscheidung der Konsumenten grundsätzlich wünschenswert ist, kann ihre Nützlichkeit für die Konsumenten nicht ohne Weiteres angenommen werden. Bezogen auf Handys sind noch weitere Maßnahmen denkbar, die eine vorsichtige Nutzung zum Ziel haben: Einschränkung des Mobilfunkgebrauchs bei Kindern und Jugendlichen, Verzicht auf Werbung, die speziell auf Kinder und Jugendliche abzielt, Nutzungsverbot in Schulen und ähnlichen Einrichtungen.



